Fédération des barreaux d’Europe

Resolution zum Schutz der Grundrechte in der EU - Aix-en-Provence 22.05.10

Der Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE) hat am 22. Mai 2010 anlässlich des Generalkongresses in Aix-en-Provence folgenden Beschluss gefasst :

Wir begrüßen, dass mit der Berufung einer Kommissarin für Justiz, Grund-rechte und Bürgerschaft und einer Kommissarin für Inneres die neue EU Kommission erstmals eine Trennung des Justiz- und des Innenressorts vorgenommen hat. Damit haben Sicherheit und Freiheit auf Regierungs-ebene eigene Fürsprecher, die die häufig gegensätzlichen Zielrichtungen der Innenpolitik und Rechtspolitik artikulieren können.

Allerdings muss die Trennung des Innen- und des Justizressorts auch auf administrativer Ebene fortgesetzt werden. Nur mit einer eigenen General-direktion Justiz auf europäischer Ebene können die rechtspolitischen Auf-gaben ohne die Gefahr einer Interessenkollision wahrgenommen und eine strikte Gewaltenteilung zwischen Justiz und Innerem vollzogen werden.

Eine eigene Generaldirektion Justiz sollte eine ressortübergreifende Rolle einnehmen, um

- die Übereinstimmung sämtlicher EU-Rechtsetzungsvorschläge mit den Grundrechten der EU-Charta

- sowie die Kontinuität und Kohärenz der europäischen Rechtsentwick- lung zu sichern.

Wir sind der Auffassung, dass nur eine eigene Generaldirektion Justiz mit einer solchen Rolle dem Stellenwert des Rechtsstaats für ein demokrati-sches System gerecht wird.