Der Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE) hat am 22. Mai 2010 anlässlich des Generalkongresses in Aix-en-Provence folgenden Beschluss gefasst :
Wir begrüßen, dass mit der Berufung einer Kommissarin für Justiz, Grund-rechte und Bürgerschaft und einer Kommissarin für Inneres die neue EU Kommission erstmals eine Trennung des Justiz- und des Innenressorts vorgenommen hat. Damit haben Sicherheit und Freiheit auf Regierungs-ebene eigene Fürsprecher, die die häufig gegensätzlichen Zielrichtungen der Innenpolitik und Rechtspolitik artikulieren können.
Allerdings muss die Trennung des Innen- und des Justizressorts auch auf administrativer Ebene fortgesetzt werden. Nur mit einer eigenen General-direktion Justiz auf europäischer Ebene können die rechtspolitischen Auf-gaben ohne die Gefahr einer Interessenkollision wahrgenommen und eine strikte Gewaltenteilung zwischen Justiz und Innerem vollzogen werden.
Eine eigene Generaldirektion Justiz sollte eine ressortübergreifende Rolle einnehmen, um
die Übereinstimmung sämtlicher EU-Rechtsetzungsvorschläge mit den
Grundrechten der EU-Charta
sowie die Kontinuität und Kohärenz der europäischen Rechtsentwick-
lung zu sichern.
Wir sind der Auffassung, dass nur eine eigene Generaldirektion Justiz mit einer solchen Rolle dem Stellenwert des Rechtsstaats für ein demokrati-sches System gerecht wird.