Der Verband der Europäischen Rechtsanwaltskammern (FBE) wurde informiert, dass die Regierung Bulgariens das Budget für die Pflichtverteidigung, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe reduziert hat und er ist darüber sehr besorgt. Zudem wurden für Pflichtverteidigung, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe die seit Ende Dezember 2009 geleistet wurde, keine Zahlungen mehr an das Nationale Büro für unentgeltliche Rechtspflege geleistet.
Der FBE weist darauf hin, dass der Zugang zum Recht ein von Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschütztes Grundrecht ist und dass ein Rechtsstaat sicherstellen muss, dass die Dienstleistungen eines unabhängigen Anwalts zu Lasten des Staates dann in Anspruch genommen werden können, wenn der Schutz mittelloser Personen dies erfordert.
Generalversammlung der FBE, Aix-en-Provence, 22. Mai 2010.