Fédération des barreaux d’Europe

Resolution zu den Eigentumsverhaeltnissen an Rechtsanwaltskanzleien - Brugge, 23 Maï 2009

Der Verband europäischer Rechtsanwaltskammern, der am 23. Mai 2009 zu einem Kongress in Brügge zusammen kam :

- erinnert an die besondere Stellung des Rechts, das zwischenmenschliche Beziehungen und das wirtschaftliche und soziale Leben regelt, und an die Aufgaben der Rechtsanwälte, die für die Rechtssicherheit der Bürger und für Zugang zur Justiz sorgen sowie die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaft verteidigen.

- ist der Auffassung, dass aufgrund der Bedeutung der grundlegenden Prinzipien und Werte unseres Berufsstandes, nämlich der Unabhängigkeit der Rechtsanwälte, die unabhängig von ihrer Art der Berufsausübung gewährleistet sein muss, der Wahrung des Berufsgeheimnisses und der Verhütung von Interessenkonflikten, die Tätigkeit der Rechtsanwälte, auch wenn sie auf einer wirtschaftlichen Basis stehen muss, nicht mit einer rein kommerziellen Tätigkeit wie z.B. einem Vertriebs- oder Handelsberuf verglichen werden kann.,

- stellt fest, dass Eigentum, auch nur teilweises Eigentum und der Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei durch einen Nicht-Rechtsanwalt eine Gefahr für die Rechtssicherheit und die Freiheit der Bürger darstellt,

- widersetzt sich dem Börsengang von Anwaltsfirmen und vertritt die Auffassung, dass in jenen Ländern, in welchen externe Aktionäre, die keine Rechtsanwälte sind, als Mitinhaber von Anwaltskanzleien zugelassen sind, diese in Bezug auf das Kapital und die Verwaltung der Anwaltskanzleien in der absoluten Minderheit sein müssen.