Fédération des barreaux d’Europe

Resolution zur Mediation - Valencia, 3. oktober 2009

1 - BEDEUTUNG DER MEDIATION FUER DEN BERUF DES ANWALTS

Der Verband der Europäischen Rechtsanwaltskammern ist überzeugt, dass die Mediation für die Tätigkeit der Rechtsanwalts bereits heute von grosser Bedeutung ist und in Zukunft noch stark zunehmen wird. Die Europäische Mediationsrichtline weist in dies Richtung.

Die FBE empfielt ihren Mitgliedern, die Bedeutung der Medition in ihren Ländern zu beobachten und Schritte zu unternehmen, damit die Rechtsanwälte im Bereich der Mediation eine herausragende Position einnehmen, einem Bereich, in dem nota bene bereits Andere ihre Dienstleistungen anbieten.

2 - DIE STAATLICHEN INSTITUTIONEN WERDEN AUFGERUFEN, SICHERZUSTELLEN, DASS DIE RECHTSANWAELTE IN JENEN BEREICHEN DER MEDIATION MITWIRKEN, AUS DENEN RECHTLICHE KONSEQUENZEN FOLGEN.

Die FBE fordert, dass die Mitwirkung der Rechtsanwälte bei allen Mediationsverfahren, die für die Parteien rechtliche Konsequenzen haben, obligatorisch sein muss, ohne dass deshalb andere Berufe, die sich mit Mediation befassen, ausgeschlossen sein sollen.

Diese Verpflichtung soll in allen zukünftigen Richtlinien und Gesetzen enthalten sein.

Die FBE ist überzeugt, dass dies der einzige Weg ist, um den Schutz jener Rechtssuchenden sicherzustellen, die diesen Weg der aussergerichtlichen Konfliktsbereinigung beschreiten. Es ist eine grundlegende Aufgabe jedes Rechtsanwalts und besonders auch der europäischen Rechtsanwälte, als Garant der Rechte der Rechtssuchenden zu wirken.

3- DER MEDIATIONSAUSBILDUNG KOMMT HOHE PRIORITAET ZU

Mediation beinhaltet neue Techniken, die von der klassischen Rechtsanwaltsausbildung abweichen. Es ist deshalb unabdingbar, Schritte einzuleiten um eine wirksame Ausbildung im Bereich der Mediation sicherzustellen.

Da die Ausbildung der Rechtsanwälte grundlegend ist und wir bekräftigen, dass ihre eine hohe Priorität zukommen muss, müssen wir auch Bedingungen schaffen, damit in diesem Bereich europäische Minimalstandards bestehen.

Soweit noch keine spezifischen Vorschriften bestehen, muss die FBE allgemein akzeptierte Kriterien formulieren, an denen sich die Rechtsanwaltskammern, die Mitglieder der FBE sind, orientieren können.

4 - UM DIESES ZIEL ZU ERREICHEN, IST ES SINNVOLL, UEBER „STAGE“ EIN NETZWERK ZU SCHAFFEN, DAS ES DEN MITGLIEDERN ERLAUBT, HIERBEI AKTIV MITZUWIRKEN.

STAGE kann diesen Vorschlag umsetzen und dadurch bezüglich aller Fragen zur Mediation und der gemeinsamen Minimalstandards ein Refernzmarke setzen.

Die FBE schlägt vor, dass dieses Netzwerk ein Ort des wirksamen Austausches werde, dem zur Umsetzung auch die dazu notwenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, insbesondere auch zur Schaffung eines gesonderten Bereichs auf der Website der FBE.

Dieses Netzwerk soll die Mitgliedskammern der FBE über die Gesetzgebung und der diesbezüglichen Gesetzesentwürfe im Bereich der Mediation in den verschiedenen Ländern informieren damit eine möglichst grosse Annäherung insbesondere im Bereich der von der FBE formulierten Minimalstandards angestrebt werden kann.

Die FBE schlägt ferner vor, dass sich ihre Mitglieder über die Berufs- und Standesregeln des Mediators Gedanken machen.

5 - DIE FBE SCHLAEGT VOR, DIESE RESOLUTION ALLEN EUROPAEISCHEN INSTITUTEN ZUR KENNTNIS ZU BRINGEN.

Die FBE wird diese Schlussfolgerungen allen involvierten Instituten zur Kenntnis bringen, damit diese von der gemeinsamen Position der europäischen Anwaltschaft, die durch die FBE vertreten wird, Kenntnis erhalten.

Die FBE wird die Mitgliedsstaaten des Europarats, der Europäischen Union und die Europäischen Kommission auffordern, die finanziellen Mittel bereitzustellen, die zur Förderung der Mediation und der Mitwirkung der Rechtsanwälte in diesem Bereich der Konfliktsbereinigung notwendig sind.