Fédération des barreaux d’Europe

DRESDNER Erklärung

FEDERATION DES BARREAUX D'EUROPE EUROPEAN BARS FEDERATION VERBAND EUROPÄISCHER RECHTSANWALTSKAMMERN FEDERACION DE LOS COLEGIOS DE ABOGADOS DE EUROPA FEDERAZIONE DEGLI ORDINI FORENSI D'EUROPA

DRESDNER ERKLÄRUNG

Der Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern, der ca. 150 Rechtsanwaltskammern und Rechtsanwaltsvereinigungen sowie etwa 349.000 Rechtsanwälte in 20 Mitgliedsstaaten des Europarats vertritt, hat auf seinen Kongressen vom 28./29.05.2004 in Lyon (Frankreich), am 15.10. und 16.10.2004 in Foggia (Italien) und am 20.05. und 21.05.2005 in Dresden (Deutschland) sich eingehend mit dem Vorhaben der Europäischen Kommission zur Deregulierung der freien Berufe befasst.



I.

Die FBE ist sich der Notwendigkeit bewusst, dass die neuen sozioökonomischen Realitäten in Rechnung gestellt werden müssen, sie unterstreicht aber gleichermaßen, dass der Beruf des Rechtsanwalts eine besondere Verantwortung für den Schutz der wichtigsten Güter der demokratischen Gesellschaften übernommen hat. Wenn der Beruf des Rechtsanwalts, der ein Beruf von öffentlichem Interesse ist, nur auf wirtschaftliche Ziele ausgerichtet ist, sind der Schutz der Rechte des Einzelnen und die Verteidigung des Gemeinwohls nicht mehr gesichert.



II.

Die FBE appelliert deswegen an die europäischen politischen Institutionen, den Beruf des Anwalts als Wahrer allgemeiner Interessen und verfassungsmäßiger Rechte zu erhalten.

Die FBE bekräftigt in dieser Hinsicht die nachfolgenden Grundsätze.

1. Der Beruf des Anwalts ist ein freier Beruf. Die Rechtsanwälte sind unabhängig. Sie dienen unter Beachtung des Rechts ausschließlich den Interessen ihrer Mandanten.

2. Um dieser Bestimmung gerecht zu werden, sind die Rechtsanwälte besonderen Verpflichtungen unterworfen :

a) Sie unterliegen strikter beruflicher Verschwiegenheit.
b) Sie dürfen nicht widerstreitende Interessen vertreten.
c) Sie sind verpflichtet, sich fortzubilden.
d) Sie garantieren jedermann den Zugang zum Recht.
e) Sie sind gegen Fehler bei ihrer Berufsausbildung haftpflichtversichert.
f) Sie unterwerfen sich wegen ihrer Verpflichtungen der Berufs-gerichtsbarkeit.



III.

Der Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern bekräftigt den Willen der europäischen Anwälte zur Verteidigung und Ausbreitung der Menschenrechte, der grundliegenden Freiheiten und des allgemeinen Wohls. Als Schlussfolgerung ersucht er die Europäische Kommission dringend, den Zugang zur Justiz und zur rechtlichen Beratung nicht nur unter dem Blickwinkel ökonomischer Erwägungen und der Regeln des Marktes zuzulassen.

21. Mai 2005