Der Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern,
Generalversammlung in Lyon, 29. Mai 2004 :
stellt fest, dass die gegenwärtige Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika in Guantanamo ein Verhörzentrum ohne klare zeitliche Begrenzung des Freiheitsentzugs und ohne jede Möglichkeit der Gefangenen, die Rechtmässigkeit ihrer Inhaftierung durch ein ordentliches Gericht überprüfen zu lassen, errichtet hat.
Der Verband der Europäischen Rechtsanwaltskammern (FBE) drückt seine tiefe Besorgnis darüber aus, dass den Gefangenen in Guantanamo grundlegende Menschenrechte verweigert werden.
Der Verband der Europäischen Rechtsanwaltskammern fordert die Regierung der Vereinigten Staaten eindringlich auf, den Gefangenen den Schutz der fundamentalen Grundsätze des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten.
Demgemäss fordert der Verband der Europäischen Rechtsanwaltskammer, dass :
die Gefangenen in Guantanamo entweder formell angeklagt oder freigelassen werden,
alle Anklagen gegen die Gefangenen durch ein unabhängiges Gericht beurteilt werden mit der Möglichkeit einer Berufung an ein ordentliches Gericht,
allen Gefangenen Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährleistet wird und sie das Recht haben, durch einen Anwalt ihrer Wahl verteidigt zu werden.