Fédération des barreaux d’Europe

Resolution zur Anwaltsausbildung im Berufs- und Standesrecht - Torquay, 2008

Resolution zur Anwaltsausbildung im Berufs- und Standesrecht, Torquay, 18. Oktober 2008

Der Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE) setzt sich aus 180 europäischen Anwaltskammern, die 500 000 europäische Anwältinnen und Anwälte vertreten, zusammen. Auf seinem Kongress in Torquay vom 16. bis 18. Oktober 2008 hat er festgestellt, dass grosse Unterschiede zwischen den Europäischen Ländern bestehen, wie die Europäischen Anwälte in Berufs- und Standesregeln ausgebildet werden und deshalb folgende Resolution gefasst :

Der Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern ruft seine Mitglieder auf, in ihren Staaten die grosse Bedeutung der Berufs- und Standesregeln hervorzuheben und insbesondere dafür zu sorgen dass :

1) Berufs- und Standesregeln, vor allem die Kernpflichten des Anwaltsberufs, wie Integrität, Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und Fachwissen, einen wesentlichen Teil der Grundausbildung, auf die die Anwaltskammern Einfluss haben müssen, gelehrt und geprüft werden.

2) Die Rechtsanwälte ständig über die Berufs- und Standesregeln und die diesbezüglichen Entwicklungen informiert werden.

3) Berufs- und Standesregeln und insbesondere die Kernpflichten einen wesentlichen Teil der Fortbildung beinhalten.

4) Die Weiterbildung der Rechtsanwälte bei wesentlichen Änderungen der Berufs- und Standesregeln in verbindlicher Form erfolgt.

5) In den Rechtsfakultäten ihrer Staaten die Ausbildung im Berufs- und Standesregeln einen festen Platz während des ganzen Studiums einnimmt.