Resolution zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes DER VERBAND EUROPÄISCHER RECHTSANWALTSKAMMERNhat auf seiner Generalversammlung am 18. Mai 2002 in Wien beschlossen :
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Rechtsanwälte, wie sie von den Berichterstattern für Deutschland, Österreich, Belgien, Spanien, Frankreich, Großbritannien (England und Wales), Italien, den Niederlanden, Portugal und der Schweiz beschrieben wurde, und weil die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes, die fast überall in Europa bedroht ist, grundlegende Voraussetzung für eine unabhängige Vertretung der Interessen der Mandanten ist, fordert der Verband In Anbetracht der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere der Vorschriften über den Zugang zum Recht und die Waffengleichheit vor Gericht
das Recht auf anwaltliche Vertretung oder Beistand vor allen Straf-, Zivil-, Handels-, Sozial-, Verwaltungs-, Schiedsgerichten und allen sonstigen Ausschüssen mit gerichtlichen Befugnissen, bei allen Disziplinarverfahren einzuführen, die Einführung der Prozesskostenerstattung, wonach - von begründeten Ausnahmefällen abgesehen - die unterlegene Partei der obsiegenden Partei die notwendigen Kosten zu erstatten hat, und befürwortet hierfür den Erlass staatlicher Honorarordnungen mit Mindesthonoraren.
Er erinnert daran, dass die Prozesskostenhilfe eine durch die Steuern finanzierte Grundaufgabe des Staates ist und missbilligt jede Art von Gebührenminderung, die von den in der Prozesskostenhilfe tätigen Anwälten abverlangt wird ; als Steuerzahler haben sie, wie jeder andere Bürger, ihren Solidaritätsbeitrag bereits geleistet.
Er fordert, dass nach dem Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Leistung" die Vergütung der Tätigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe die gleiche zu sein hat, wie sie in den geltenden Gebührenordnungen oder Kammerrichtlinien festgelegt ist.
Er bittet die Staaten, Gesetze zu schaffen, in denen - wie für andere wirtschaftliche Tätigkeitsgebiete - festgelegt wird, wie wirtschaftliche Schwierigkeiten von Anwaltskanzleien verhindert werden bzw. wie bei ihrem Eintritt verfahren werden soll.
Er bittet die einzelnen Rechtsanwaltskammern, personelle und technische Mittel vorzusehen, um den Anwälten zu helfen, wirtschaftliche Schwierigkeiten zu vermeiden bzw. diese zu meistern.