Die Mittelmeerkommission ist am 12. Oktober 1990 anlässlich des ersten MITTELMEERRAUM-TREFFENS in Aix-en-Provence gegründet worden. Das bezeichnende Thema dieser Veranstaltung lautete : Auf der Suche nach einem gemeinsamen Recht in Südeuropa und stand unter der Leitung von Raoul Legier und Eugenio Gay, zum damaligen Zeitpunkt Präsienten der Anwaltskammern von Marseille und Barcelona.
Hauptzweck der Kommission ist die Förderung des Austauschs unter Rechtsanwälten des gesamten Mittelmeerraums, ein Ziel, das sie in ihren eigenen Statuten anlässlich der Gründung des Verbands Europäischer Rechtsanwaltskammern 1992 mit aufgenommen hat.
Der Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern ist eine Organisation, die aus lokalen oder nationalen Rechtsanwalts-Kammern besteht, die einem der Mitgliedsstaaten des Europarats angehören. Zusätzlich zu den im Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern integrierten Rechtsanwalts-Kammern Südeuropas arbeiten eine Vielzahl an Rechtsanwalts-Kammern aus dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum aktiv innerhalb der Mittelmeerkommission mit und nehmen in gezielter, aktiver und regelmässiger Weise an den Arbeiten dieser Kommission teil.
Die spezifischen Merkmale der Kommission beinhalten, dass gemäß der Statuten des Verbands Europäischer Rechtsanwaltskammern das Technische Sekretariat für den Mittelmeerraum mit dem Sekretariat des Vorsitzes beauftragt ist und nicht mit dem Sekretariat der Kommissionen. Auch wird hervorgehoben, dass die Mittelmeerkommission aufgrund ihrer besonderen Eigenschaft und Zusammensetzung die einzige Kommission des Verbands Europäischer Rechtsanwaltskammern ist, die über ihre eigenen Statuten verfügt. Aufgrund dieser ganz spezifischen Merkmale ist die Mittelmeerkommission weit „mehr als eine einfache Kommission“.
Neben den führenden Rechtsanwaltskammern dieser Kommission, wie es Marseille und Barcelona gewesen sind und zu denen schnell Valencia, Neapel, Montpellier, Trani und Alicante, einschließlich Oporto, und natürlich Genf, Ceuta, Taormina, Aix-en-Provence, Perpignan, Málaga, Nîmes, Paris und Madrid hinzugekommen sind, muss die Rolle jener Anwaltskammern hervorgehoben werden, die nicht Mitglieder des Verbands Europäischer Rechtsanwaltskammer sind, wie die Anwaltskammer von Casablanca, die eine bedeutende Rolle gespielt hat. Weitere Anwaltskammern, wie Alger, Istanbul, Beirut, Meknès, Tunis, Marrakech oder Libyen und Ägypten nehmen ebenfalls an den Arbeitstreffen der Kommission teil. Anlässlich dieser traditionellen Treffen der Kommission, die an verschiedenen Orten über 2 oder 3 Tage verteilt stattfinden, wird ein Thema rechtlichen oder sozialen Charakters analysiert, um Traditionen und Rechtspraktiken zusammenzutragen und so gemeinsam eine mediterrane Gemeinschaft aufzubauen, in der das Recht die Grundlage des jeweiligen sozialen Projektes darstellt und als Union für den Mittelmeerraum fungiert, wobei der Respekt der Menschenwürde als ein nicht vom Rechtswesen getrenntes Ziel gilt, um die Gründung von Zonen des Friedens und der Freiheit zu fördern. Diese Treffen haben zur Gründung von rechtlichen Institutionen geführt, die aus der Kommission hervorgegangen sind und vollkommen autonom sind. Sie erweisen den Mittelmeerländern große Dienste, wie zum Beispiel das OGIM (Osservatorio Giuridico Internazionale sulla Migrazione), dessen Hauptsitz sich in Trani befindet, das Spanisch-Arabische Juristen-Forum mit dem Spanisch-Marokkanischem Schiedsgericht mit Sitz in Casablanca und Madrid, sowie die Fundación de Estudios Jurídicos del Turismo Mediterráneo (Stiftung für Rechtsstudien des mediterranen Tourismus), die in Málaga niedergelassen ist.
Die Kommission ist sich darüber im Klaren, dass die Union im Mittelmeerraum, und folglich das politische Projekt der Mediterranen Union selber, nicht fortschreiten kann, ohne wirklichen Frieden und Wohlstand in dieser Zone geschaffen zu haben. Auf professionellem Niveau, d.h. im Rahmen der Anwaltskammern, will sie eine Rolle spielen, um mit zur Annäherung und Kohabitation aller Rechtsanwaltskammern beizutragen, was besonders für die Anwaltskammern von Israel und Palästina gilt, die an der notwendigen Pazifizierung des Raums teilhaben.
Francisco PUCHOL-QUIXAL