Fédération des barreaux d’Europe

FBE-Inteview : Jean-Paul COSTA, Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

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Jean-Paul COSTA

1. Welche Gründe haben Sie dazu veranlasst, die Funktion des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu übernehmen ?

Jean-Paul COSTA : Ich habe mich mein ganzes Leben lang für die Verteidigung und die Förderung der Grundfreiheiten und Menschenrechte begeistert. Dies reicht zurück in meine Zeit als Student in Rechts- und Politikwissenschaften. Ich muss in diesem Zusammenhang den Einfluss von zwei außerordentlichen Lehrkräften erwähnen, und zwar Professor Jean Rivero und Regierungsrat Guy Braibant.

Nach meinem Abschluss an der frz. Verwaltungshochschule „ENA“ habe ich mich für eine Karriere im Staatsrat entschieden und gleichzeitig nebenbei unterrichtet, und zwar vorrangig in diesem Bereich.

Ich habe mich dann für die Kandidatur als Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beworben. Frankreich hat mich von 1998 bis 2004 mit in die Liste der drei Kandidaten aufgenommen, die in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte enthalten ist. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat mich gewählt, und sich später erneut für meine Kandidatur entschieden.

Als mein Vorgänger aus Altersgründen aus seinem Amt ausgeschieden ist, habe ich darüber nachgedacht, dass die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben zwar komplex, aber gleichzeitig auch sehr bedeutend und hochinteressant sind und somit beschlossen, mich als sein Nachfolger zu bewerben. Meine Kollegen haben mir die Ehre bereitet, mich Ende 2006 für dieses Amt zu wählen und Ende 2009 ihre Wahl erneut zu meinen Gunsten bestätigt.

2. Welche Rolle übt Ihre Institution Ihrer Meinung nach innerhalb der Gesellschaft aus ?

Jean-Paul COSTA : Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sorgt dafür, dass die 47 Mitgliedsstaaten die außerordentlichen Verpflichtungen einhalten, welche sie anhand der Ratifizierung des Abkommens getroffen haben : und zwar einerseits allen in ihre Zuständigkeit fallenden Personen die Rechte und Freiheiten gewähren, die die Konvention umfasst, und andererseits das Recht, eine Individualbeschwerde gegen diese Staaten oder die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofes zu erheben, sowie gegebenenfalls die Verpflichtung, sich an dessen Erlasse zu halten.

Es ist somit Aufgabe des Gerichtshofs, das Recht der Europäischen Staaten bezogen auf Grundfreiheiten und Grundrechte zu harmonisieren (ohne es jedoch zu vereinheitlichen) und gleichzeitig über Gesellschaftsprobleme zu entscheiden, wie zum Bespiel Familienrechte im weiteren Sinne, Vermittlung zwischen öffentlicher Ordnung und Grundfreiheiten oder aber auch im Bereich der sensiblen Beziehung zwischen Religion und Staat.

3. Worin besteht Ihrer Ansicht nach die bedeutendste Herausforderung Ihrer Institution für die kommenden Jahre ?

Jean-Paul COSTA : Die drei wesentlichsten Herausforderungen, die der Gerichtshof meiner Meinung nach zu bewältigen hat, lauten folgendermaßen :

a) es mit den aufgrund der Krise eingeschränkten Mitteln schaffen, genügend Entscheide und Erlasse zu fällen, um nicht von einem Übermaß an Gesuchen erdrückt zu werden ;

b) die notwendige Wichtigkeit eines Rechtsstaates und der Grundfreiheiten zu einem Zeitpunkt aufrechterhalten, an dem antiliberale und antiegalitäre Bewegungen innerhalb der Meinung und politischen Klasse mehrerer Staaten am Aufkommen sind ;

c) unparteiisch, unabhängig und auf seine Aufgabe zentriert bleiben in einem Kontext, in dem die Gesuche häufig konfliktreiche Situationen entweder auf innerstaatlichem Niveau oder auf internationaler und zwischenstaatlicher Ebene reflektieren.