Fédération des barreaux d’Europe

Neue Mitglieder - Deutscher Anwaltverein (DAV)

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Wolfgang Ewer

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wurde im August 1871 auf dem 1. Deutschen Anwaltstag in Bamberg gegründet. Zweck des Deutschen Anwaltvereins ist nach seiner Satzung die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft einschließlich des Anwaltnotariats. Er fördert Rechtspflege und Gesetzgebung, bietet Aus- und Fortbildung an und pflegt den gemeinsamen wissenschaftlichen Geist der Rechtsanwaltschaft.

Der Deutsche Anwaltverein ist der Dachverband von 250 örtlichen Anwaltsvereinen als Mitglieder. Während die Mitgliedschaft in der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer obligatorisch ist, erfolgt die Mitgliedschaft in den örtlichen Anwaltvereinen und damit im DAV auf freiwilliger Basis. Derzeit haben sich rund 66.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland im Deutschen Anwaltverein zusammengefunden. Die Freiwilligkeit der Beitrittsentscheidung ebenso wie die demokratische Struktur und Meinungsbildung im DAV machen den Deutschen Anwaltverein zur demokratisch legitimierten innovativen Solidargemeinschaft der frei verbundenen Anwaltschaft.

Der DAV verfügt über 32 Gesetzgebungsausschüsse, deren Mitglieder Stellungnahmen zu den wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben des Bundes und der Länder erarbeiten und diese in den legislativen Prozess wirkungsvoll einbringen. Die fachlichen Stellungnahmen und Lobbymaßnahmen des DAV gehen damit weit über die Gesetzgebungsvorhaben zur anwaltlichen Berufsausübung hinaus. Vielmehr fördert der DAV durch seine aktive Beteiligung die Fortentwicklung der bestehenden Rechtsordnung insgesamt mit dem Ziel einer praktikablen und wirklichkeitsnahen Rechtsordnung.

Die 27 Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins zählen rund 40.000 Mitglieder. Sie sind Börsen für Wissensvermittlung, Konzentrationspunkte für Kommunikation, Kern für Professionalisierung. Fachveranstaltungen, Kurzlehrgänge und Publikationen informieren über alle in dem jeweiligen Bereich wichtigen Fragen und die damit verbundenen berufsrechtlichen Folgen.

Seit Anfang 1995 unterhält der DAV sein Büro in Brüssel. In einer Zeit, in der die nationale Gesetzgebung der Länder der Europäischen Union immer mehr von Brüssel bestimmt wird, setzt erfolgreiche Rechtspolitik in Deutschland enge Kontakte in Brüssel voraus. Die Stimme des DAV ist in Brüssel heute deutlich und nachhaltig zu vernehmen. In Verbindung mit den Anwaltsvereinigungen aus Frankreich (DBF), Spanien (CGAE) und Italien (CNF) betreibt der DAV über seine Geschäftsstelle in der Europäischen Hauptstadt eine erfolgreiche Interessenpolitik. So berichtet die Geschäftsstelle mit dem wöchentlichen Newsletter „Europa im Überblick“ DAV-Mitgliedern über die wichtigen Europäischen Entwicklungen aus Sicht der deutschen Anwaltschaft. Auch über die Mitgliedschaft und enge Zusammenarbeit im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) nimmt der DAV Einfluss auf die Rechtssetzung innerhalb der Europäischen Union.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft sowie zum DAV finden Sie unter www.anwaltverein.de.

Der Präsident