Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) verurteilen in einer gemeinsamen Erklärung den beabsichtigten Kauf einer CD-ROM mit gestohlenen Daten von Kunden schweizerischer Banken durch die deutsche Regierung.
Der Kauf von gestohlenen Daten durch staatliche Stellen verleiht dem Datendieb eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat setzt sich damit moralisch auf die Stufe des Straftäters.
Macht das Beispiel Schule, sind Entwicklungen zu befürchten, die massive nachteilige Folgen für den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger haben könnten.
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