Fédération des barreaux d’Europe

Die EU-Justiz braucht eine eigene Generaldirektion !

Mit der Bennennung der Luxemburgerin Viviane Reding als Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bür-gerschaft und deren Bestätigung durch das Europäische Parlament am 9. Februar 2010 ist der Forderung zahlreicher Politiker, Fachleute und Interessenverbände nach einem eigenständigen Ressort für Justiz, Frei-heit und Sicherheit entsprochen worden. Mit der dadurch bewirkten Trennung der bisher bei einem Kommis-sar liegenden Zuständigkeiten für Justiz und Inneres ist jedoch erst ein – wenn auch bedeutsames – Zwi-schenziel erreicht.

Nach derzeitiger Organisation sind zwar die Führungsspitzen der Bereiche Inneres und Justiz getrennt ; bis auf weiteres teilen sich die Kommissarinnen Viviane Reding und Cecilia Malmström (Inneres) jedoch eine gemeinsame Generaldirektion. Dieser Zustand sollte schnell beendet werden : Zum einen wird die optimale Durchsetzung der Belange der EU-Justiz behindert. Denn es besteht nach wie vor die Gefahr, dass die Inte-ressen der Justizpolitik bereits auf Verwaltungsebene herausgefiltert werden und nicht mehr zur Kenntnis der Justizkommissarin gelangen. Zum anderen halte wir es im Interesse der Beschäftigten für unzumutbar, dass diese zugleich zwei Kommissarinnen mit ihren grundsätzlich gegenläufigen Interessen zuarbeiten sol-len – dies führt vielleicht nicht in jedem Einzelfall, aber doch in vielen Fragen gerade auf dem Feld der Si-cherheitspolitik zu einem Loyalitätskonflikt, der für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwer erträglich sein dürfte.

Fachliche Bewertungen und Entscheidungen hängen bekanntlich wesentlich von der grundsätzlichen Sicht-weise auf Beamten- und Leitungsebene ab. Es liegt im Interesse aller am europäischen Verwaltungs- und Rechtsetzungsprozess Beteiligten, dass die Entscheidungsfindungsprozesse möglichst transparent sind und dass sich im Konfliktfall die Lösung durchsetzt, die in einem offenen Diskurs die besseren Argumente und die höhere Überzeugungskraft besitzt. Gerade die Auseinandersetzungen um das sogenannte „Swift-Abkommen“ in den vergangenen Monaten haben gezeigt, dass nur die klare Benennung und Beachtung der Bürgerrechte zu einem richtigen und nachhaltig akzeptierten Interessenausgleich führen können. Es kann nach unserer Einschätzung auch davon ausgegangen werden, dass der Rahmenbeschlussvorschlag zur Einrichtung eines EU- weiten Systems zur Fluggastdatenspeicherung in seiner den Datenschutz eklatant negierenden Form gar nicht erst vorgelegt worden wäre, hätte es zum damaligen Zeitpunkt bereits einen eigenständigen Kommissar bzw. eine Kommissarin für Justiz gegeben. Und schließlich ist eine Verbesse-rung der Beschuldigtenrechte auf EU-Ebene als Gegengewicht zu der verstärkten strafrechtlichen Zusam-menarbeit – zu denken ist hier etwa an den EU-Haftbefehl – längst überfällig.

Die Justiz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zieht ihr hohes Ansehen und ihre Integrationskraft aus einer offenen und möglichst rationalen Entscheidungsfindung. Daher halten wir die baldige Schaffung einer eigenständigen Generaldirektion für Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft für unabdingbar. EU-Justizpolitik hat lange genug unter der Kuratel der Innenpolitik gestanden - die Zeit ist reif für eine wirkliche Emanzipation der Justiz auf EU-Ebene !

Wir plädieren daher für die Unterstützung des folgenden Resolutionsentwurfs, der auf dem kommenden Generalkongress der FBE vom 20. – 22. Mai in Aix-en-Provence eingebracht werden wird :

RESOLUTIONSENTWURF der Rechtsanwaltskammer Berlin

Der Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern (FBE) hat am 22. Mai 2010 anlässlich des Generalkongresses in Aix-en-Provence folgenden Beschluss gefasst :

Wir begrüßen, dass mit der Berufung einer Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft und einer Kommis-sarin für Inneres die neue EU Kommission erstmals eine Trennung des Justiz- und des Innenressorts vorgenommen hat. Damit haben Sicherheit und Freiheit auf Regierungsebene eigene Fürsprecher, die die häufig gegensätzlichen Zielrich-tungen der Innenpolitik und Rechtspolitik artikulieren können.

Allerdings muss die Trennung des Innen- und des Justizressorts auch auf administrativer Ebene fortgesetzt werden. Nur mit einer eigenen Generaldirektion Justiz auf europäischer Ebene können die rechtspolitischen Aufgaben ohne die Ge-fahr einer Interessenkollision wahrgenommen und eine strikte Gewaltenteilung zwischen Justiz und Innerem vollzogen werden.

Eine eigene Generaldirektion Justiz sollte eine ressortübergreifende Rolle einnehmen, um

- die Übereinstimmung sämtlicher EU-Rechtsetzungsvorschläge mit den Grundrechten der EU-Charta, sowie

- die Kontinuität und Kohärenz der europäischen Rechtsentwicklung zu sichern.

Wir sind der Auffassung, dass nur eine eigene Generaldirektion Justiz mit einer solchen Rolle dem Stellenwert des Rechtsstaats für ein demokratisches System gerecht wird.

Gisela von der Aue, Senatorin für Justiz in Berlin, Irene Schmid, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin



DRAFT RESOLUTION


RESOLUTIONSENTWURF


Projet de résolution


Proyecto de Resolución


Progetto di risoluzione